Die Ampel-Koalition plant, das Transsexuellengesetz (TSG) von 1981 durch das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) zu ersetzen. Richtet sich das TSG an Transsexuelle nach F64.0 (ICD 10) und sieht mehrere Gutachten vor der Ermöglichung der Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags vor, um sicherzugehen, dass die Transsexualität auch wirklich besteht, ermöglichte das Selbstbestimmungsgesetz jeder und jedem, ohne Prüfung einmal jährlich das rechtliche Geschlecht zu ändern. Diese Selbstauskunft würde damit zur Grundlage des Geschlechts in der gesamten deutschen Gesetzgebung.
Die Regierung begründet die angebliche Notwendigkeit dieser Umwälzung damit, dass die geltenden Verfahren sowohl für transsexuelle (geschlechtsdysphorische) Menschen, sich selbst als „nichtbinär“ identifizierende Personen sowie Intersexuelle mit angeborener Geschlechtsentwicklungsstörung ein ärztliches Gutachten bedingen, welches diskriminierend sei.
Zusätzlich kritisiert die Regierung, alte Regelungen des TSG seien verfassungswidrig gewesen. Die davon betroffenen Gesetzesteile wurden allerdings aus dem TSG entfernt und werden nicht mehr angewandt. Zudem wäre eine Reform solcher Teile einfach umsetzbar, ohne das gesamte Gesetz abzuschaffen. Die Verquickung des Hinweises auf die Verfassungswidrigkeit ehemaliger Teile des TSG mit der Kritik an der Notwendigkeit der Gutachten im Entwurf der Bundesregierung soll wohl einen auch hier bestehenden Zusammenhang suggerieren. Die Bedingung der Vorlage von Gutachten, um Vorname und Geschlechtseintrag anpassen zu lassen, wurde jedoch zweimal vom Bundesverfassungsgericht als explizit verfassungskonform bestätigt.
Missbrauch vorprogrammiert
Sie ist auch durchaus sinnvoll. Die Regierung vermischt in ihrer Begründung medizinische Diagnosen wie Transsexualität und Intersexualität mit individuellen Lifestyle- und Persönlichkeitsfragen. Denn Transsexualismus als gesundheitliches Problem, das sich entwickeln kann und großes Leid bei den Betroffenen verursacht (sogenannte Geschlechtsdysphorie, also das Leiden an den körperlichen Geschlechtsmerkmalen), ist eine ernstzunehmende Störung und hat nichts mit individuellen Persönlichkeitsmerkmalen zu tun, nach denen sich jemand eine „Geschlechtsidentität“ wie „nichtbinär“ aussucht.
Dass diese ausreichend untersucht wird, bevor die juristische Anerkennung als Person des anderen Geschlechts möglich wird sowie irreversible operative Änderungen vorgenommen werden, ist notwendig und sinnvoll zum Schutz der Betroffenen sowie zum Schutz der Allgemeinheit vor einem Missbrauch der Personenstandsänderung.
Schutz von jungen Menschen
Es gibt in den letzten Jahren einen großen Anstieg der Zahl sogenannter Detransitionierer, also von Menschen, die ihre begonnene oder abgeschlossene äußerliche Anpassung an das Gegengeschlecht bereuen und versuchen, rückgängig zu machen. Dies betrifft in der Mehrzahl junge Frauen, die auch momentan die größte Gruppe unter den transidentifizierten Menschen stellen. Im Bereich Geschlechtsangleichung tätige Mediziner, die keinen rein affirmativen Ansatz verfolgen, also herauszufinden versuchen, welches Problem bei ihren PatientInnen tatsächlich vorliegt anstatt diese in ihrer Vermutung unhinterfragt zu bestätigen, weisen seit Jahren darauf hin. Alexander Korte vom Uniklinikum München spricht von einem Anstieg von etwa 80% sowie einem sozialen Einfluss durch Internet, Medien und Freunde.
Vor dem Hintergrund der für viele Mädchen als sehr belastend erlebten Pubertät ist dies durchaus schlüssig. Diese Mädchen müssen vor vorschnellen, unausgereiften operativen und hormonellen Veränderungen geschützt werden. Doch das geplante Selbstbestimmungsgesetz sieht vor, Kindern ab 14 Jahren eine Änderung ihres Geschlechtseintrages zu ermöglichen, die sie im Weiterverfolgen dieses Wegs bestärken kann, ohne dass dessen Richtigkeit noch einmal hinterfragt wird, wie aus Erfahrungen mit ähnlichen „beginnenden“ Maßnahmen wie Pubertätsblockern bekannt ist.
Fetischisten und Straftäter können in Frauenräume vordringen
Am brisantesten sind jedoch die Möglichkeiten, die das geplante Gesetz bestimmten erwachsenen Gruppen bietet, die bisher durch das Gutachtenverfahren nach dem TSG von der Änderung ihres Geschlechtseintrags ausgeschlossen waren. Dazu gehören vor allem transvestitische Fetischisten (F65.1) sowie Sexualstraftäter.
Bei heterosexuellen Männern kommt sogenannter transvestitischer Fetischismus, auch Autogynophilie (AGP) genannt, vor. Die Betroffenen empfinden die Vorstellung von sich selbst als Frau, die Kleidung als solche und die Behandlung als solche sexuell erregend. Sie leiden unter keinerlei Geschlechtsdysphorie. Die Öffnung der Queerbewegung für jeden, der sich selbst ein Geschlecht zuweist unabhängig vom Leidensdruck, hat dem Vordringen solcher Fetischisten in den öffentlichen Raum unter der Flagge der Queerness erheblich Vorschub geleistet.
Diese Männer suchen Frauenräume gezielt aus sexuellen Motiven auf. Sie haben kein Anrecht, in diesen anwesend zu sein. Das geplante Gesetz jedoch macht es ihnen einfach, sich Zutritt zu verschaffen und ihren Fetisch darin auszuleben.
Auch (häufig Sexual-)Straftäter nutzen schon jetzt die Möglichkeit, sich als gefühlte Frau auszugeben, um in ein Frauengefängnis verlegt zu werden. Im englischsprachigen Raum ist dies bereits ein massives Problem. Auch in Deutschland gab es schon erste Fälle, in denen männliche Straftäter in weibliche Gefängnisse kamen. Es ist klar, dass dies mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes schnell zunehmen wird. Gefangenen Frauen zuzumuten, mit Straftätern und Vergewaltigern zusammenzuleben, ist indiskutabel. Dadurch entsteht nicht nur eine psychische Belastung, sondern auch eine reale Gefahr von Übergriffen. In Großbritannien gab es mehrere Vergewaltigungen in einem Frauengefängnis durch eine solche Person.
Frauensport ist in Gefahr
Auch im Sport ist der Missbrauch des neuen Gesetzes absehbar. Auch hier kann im englischsprachigen Raum gesehen werden, dass der Frauensport massiv in Bedrängnis von Männern kommt, die sich als Frau ausgeben und aufgrund ihrer körperlichen Vorteile viele Preise gewinnen, die ihnen nicht zustehen.
Die Schaffung geschlechtergetrennter Kategorien ist deshalb hier keine Frage der „Inklusion“, sondern der Sicherheit und Fairness.
Ein Gesetz aus dem Katalog radikaler Aktivisten
Das Gesetz entspringt der Agenda radikaler Lobbyisten, die ihre Partikularinteressen ohne Rücksicht auf andere Teile der Gesellschaft durchsetzen und die Gesellschaft diesen unterordnen möchten. Dies drückt sich nicht nur im Gesetzestext aus, sondern auch am Verhalten desjenigen Vertreters der Bundesregierung, der das SBGG am prominentesten vertritt und befürwortet: der Queerbeauftragte Sven Lehmann. Auf seinem Twitterkanal, der sein wichtigstes Medium zur öffentlichen Kommunikation ist, ignoriert, beleidigt und blockiert er nicht nur regelmäßig Feministinnen und Menschen, die Bedenken hinsichtlich des Gesetzes haben, sondern interagiert auch auf fragwürdige Art mit seinen Anhängern.
Hier kann häufig gesehen werden, wie Aktivistinnen und Aktivisten starken Druck ausüben, das Gesetz zügiger durch den Gesetzgebungsprozess zu bringen. Tatsächlich scheint sich Lehmann diesen Aktivisten derart verpflichtet zu fühlen, dass er auf solche befehlsartig vorgetragenen Anliegen normalerweise eilig versichert, diese Wünsche bald zu erfüllen. Die Kommunikation zwischen Lehmann und radikalen Transrechtsaktivisten liest sich wie der Austausch zwischen Auftraggebern und Dienstleister. Mit demokratischer Politik, die die Interessen der Mehrheit berücksichtigen muss und zu welcher Lehmann verpflichtet ist, hat solches Verhalten nichts zu tun.
Mit dem vorgesehenen Bußgeld von 10.000 Euro für die „Offenbarung“ eines früheren Vornamens oder des biologischen Geschlechts einer Person ist die Grenze zur aktivistischen Interessenpolitik einer radikalen Minderheit weit überschritten. Diese Regelung ist zutiefst undemokratisch, illiberal und frauenfeindlich, denn sie wird absehbar vor allem in Konfliktsituationen um den Zugang zu weiblichen Räumen zum Tragen kommen. Frauen zu verbieten, das Geschlecht eines Mannes, der sich in ihrer Umgebung bewegt, zu benennen, ist extrem autoritär.
Folgen für Lesben
Äußerst bedenklich sind die Folgen einer Umstellung des juristischen Geschlechts auf die Selbstauskunft für Homosexuelle, vor allem für lesbische Frauen. Diese sind zunehmenden Angriffen auf ihre Sexualität ausgesetzt, da fetischistische Männer mit heterosexueller Orientierung versuchen, diese zur Inkludierung in ihren Datingpool zu zwingen.
Unter Anwendung aggressiv vorgebrachter „Transphobie“-Vorwürfe wird versucht, lesbische Frauen sozial zu erpressen und ihre Grenzen zu überschreiten. Der in diesem Kontext aufgekommene Begriff „Cotton Ceiling“ bezieht sich auf das Ansinnen, das Nein lesbischer Frauen zu Geschlechtsverkehr mit transidentifizierten Männern zu brechen, die „Barriere der Baumwollunterhose“ zu überwinden und zeigt, dass im Namen des Transrechtsaktivismus eine neue Form von Vergewaltigungskultur gegen Lesben entsteht.
In Australien ist es Lesben ohne Ausnahmegenehmigung, die nur selten erteilt wird, bereits verboten, männerexkludierende Veranstaltungen durchzuführen. Mit dem SBGG könnte effektiv dasselbe in Deutschland drohen.
Die Grundlage von Frauenpolitik verschwindet
Zahlreiche Beispiele haben bereits aufgezeigt, dass die Einführung der Self-ID vor allem für Frauen und Mädchen nachteilig und gefährlich ist. Sie löscht die Grundlage von feministischer Politik und von Frauenrechten aus, weil sie deren Subjekt aufgibt.
Dieses kann nur die Frau sein, deren einzige sinnvolle Definition die biologische ist. Alle anderen Definitionen inkludieren Männer in eine Politik, die gerade dafür da ist, Frauen gegenüber Männern zur besseren Durchsetzung ihrer Rechte zu verhelfen, und erreichen damit genau das Gegenteil: dass Frauen diese Rechte wieder verlieren. Die staatliche Anerkennung einer geschlechtlichen Selbstbestimmung würde eine umfassende Aufhebung weiblicher Rechte zur Folge haben, weil diese nicht mehr gegen Männer verteidigt werden könnten.
Unwissenschaftlich, verantwortungslos, frauenfeindlich
Das geplante Selbstbestimmungsgesetz ist unnötig. Transsexuelle, die aufgrund großen Leids eine Anpassung ihres Geschlechtseintrags und ihres Äußeren vornehmen möchten, haben mit dem TSG bereits eine ausreichend erprobte und verfassungskonforme Möglichkeit, dies zu tun.
Alle anderen brauchen diese Möglichkeit nicht und dürfen auch keine erhalten. Die Bedeutung des Geschlechtseintrags für alle Bereiche der Gesellschaft ist sehr groß. Der Zugang zu Frauen vorbehaltenen Räumen, Einrichtungen, Förderungen, Sport und anderem muss geschützt werden. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz erfolgt ein Angriff auf die wichtigste Grundlage von Frauenpolitik und Frauenrechten: nämlich ihre Definition gemäß der Biologie, auf der auch ihre Benachteiligung und Unterdrückung beruht. Weichen wir diese auf, werden Frauenrechte zur Farce gemacht.
Das Gesetz gehört deshalb vollständig zurückgewiesen und gestoppt. Die rechtliche Geschlechtsdefinition muss weiterhin biologisch basiert bleiben. Es darf nur denjenigen Personen eine Ausnahme gewährt werden, die dies nicht ausnutzen und für ihre Lebensqualität auch tatsächlich brauchen. Straftäter, Fetischisten und Individualisten gehören nicht dazu.
Wir rufen die Partei Die LINKE sowie die Linksfraktion dazu auf, ihre Unterstützung des geplanten Gesetzes umfassend zurückzuziehen und ihre Frauen- und LGBT-Politik auf verantwortbare Füße zu stellen. Die Unterstützung eines Gesetzes, das effektiv die Frau aus der Gesetzgebung streicht, hat weder etwas mit feministischer noch mit linker Politik zu tun. Die Entwicklung feministischer Perspektiven, die die individualisierende und rückschrittliche Identitätspolitik umgehen, ist dringend notwendig. Die Linkspartei muss sich an die Spitze der Frauen stellen, deren Interessen vom entgrenzten Transrechtsaktivismus als modernes Gewand reaktionärer Politik bedroht sind.
Bildrechte: Bojan Cvetanović, CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0, via Wikimedia Commons
